Der Gebührenanspruch der Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren ist durch das mehrmals novellierte Gebührenanspruchsgesetz 1975 geregelt.
Privatgutachten sind prinzipiell frei verhandelbar, richten sich aber auch nach den Honoraren im gerichtlichen Verfahren.
Grundsätzlich darf von folgenden Kosten ausgegangen, welche sich wie folgt zusammenstellen und pro angefangen Stunde in Rechnung gestellt werden:
Gebühr für Aktenstudium:
€ 138,- inkl. MwSt. (pro angefangener Stunde)
Gebühr für Befundaufnahme Vorort sowie Fahrtkosten ab/bis Gramastetten:
€ 157,- inkl. MwSt. (pro angefangener Stunde)
Gebühr für Gutachtenserstellung:
€ 196,- inkl. MwSt. (pro angefangener Stunde)
Je nach Aufwand kostet die Erstellung eines Gutachtes in der Regel zwischen € 1.000,- und € 3.000,-
Die Abrechnung erfolgt jedoch nach tatsächlichem Aufwand!