SEIT 03/2001
Handels- & gewerberechtlicher Geschäftsführer sowie Gesellschafter bei der Firma Delfin Wellness GmbH, 4060 Leonding, Welserstr. 58
www.delfin-wellness.at
Geschäftsführer für folgende angemeldeten Gewerbe:
- Baugewerbe für Schwimmbadbau
- Handels- und Handelsagentengewerbe
- Mechatronikergewerbe für Medizintechnik
SEIT 01/2007
stellvertretenden Vorsitzenden Experten beim österreichischen Normungsinstitut „Austrian Standards Institute“ im Gremium der Arbeitsgruppe AG 245.03 Sauna, Infrarot- und Dampfkabinen nominiert worden.
Dieses Gremium ist zuständig für die ÖNORM:
M 6219:2011 “ Anforderung an öffentliche und gewerbliche Saunaanlagen, Infrarotkabinen, Dampf- und sonstige Wärmekammern“ und ist in nachstehen Untergruppen aufgeteilt:
- ÖNORM M 6219-1 / Ausgabe 2010-03-01
Teil 1: Planung und Betrieb von Saunas und Saunas in Kombination mit Infrarot-Wärmequellen - ÖNORM M 6219-2 / Ausgabe 2010-03-01
Teil 2: Planung und Betrieb von Infrarotkabinen - ÖNORM M 6219-3 / Ausgabe 2010-03-01
Teil 3: Planung und Betrieb von Dampf- und Warmluftkammern mit zusätzlicher Befeuchtung - ÖNORM M 6219-4 / Ausgabe 2010-03-01
Teil 4: Planung und Betrieb von Warmluftkammern ohne Befeuchtung
Nominiert für das Gremium des Workshops vom Austria Standards Institute ON-W 1145 für mobile Pool-Überdachungen.
SEIT 06/2007
Mitglied beim Landesverband für Oberösterreich und Salzburg der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
www.svv.at
SEIT 09/2008
Mitglied beim oberösterreichischen Gesundheits-Cluster für die Medizintechnik- und der Gesundheitsbranche
www.medizintechnik-cluster.at
SEIT 01/2008
Mitglied beim österreichischen Verband der Schwimmbad- und Saunaindustrie
www.wko.at/site/oevs-verband
SEIT 01/2011
Vorstandsmitglied beim österreichischen Sauna Forum
www.saunaforum.at
Verhandlungsstark und lösungsorientiert
Es geht nicht immer darum jede EN- ÖNORM und jedes technische Regelwerk auf Punkt und Beistrich im Detail umzusetzen. Oft ist es einfacher und besser mit Fachverstand und Erfahrung aus der Praxis dauerhafte, gebrauchs- und funktionstaugliche Lösungen mit den Streitparteien zu erarbeiten. Vor allem wenn verschiedene Gewerke betroffen sind ist ein technischer Schulterschluss aller Werkerbringer oft die beste und vernünftigste Lösung für alle Beteiligten.